Neue Definitionen für „aggressive“ und „bösartige“ Hunde stärken Prävention, Verantwortlichkeit und Strafverfolgung.
EL PASO, Texas—Der Stadtrat hat einstimmig Änderungen an Titel 7 (TIERE) des El Paso Municipal Code genehmigt, die neue Definitionen für aggressive Hunde und bösartige Hunde hinzufügen.
Die Aktualisierungen stärken die öffentliche Sicherheit, unterstützen den Tierschutz und bieten den Tierschutzbeauftragten frühere und klarere Durchsetzungsinstrumente, während gleichzeitig die Einhaltung des texanischen Staatsrechts gewährleistet wird.
Nach § 822.041 des texanischen Gesundheits- und Sicherheitsgesetzes kann ein Hund als … bezeichnet werden. Gefährlicher Hund Nur wenn der Hund frei herumläuft, unprovoziert handelt und einem Menschen körperlichen Schaden zufügt. Diese staatliche Einstufung beschränkt sich auf Verletzungen von Menschen und gilt für die gesamte Lebensdauer des Hundes.
Um diesen Einschränkungen zu begegnen, enthält die örtliche Verordnung der Stadt nun zwei zusätzliche Klassifizierungen:
- Aggressiver Hund: Ein Hund, der, solange er frei herumläuft, die Öffentlichkeit bedroht oder den öffentlichen Verkehr behindert oder ein bedrohliches Verhalten gegenüber einer Person oder einem anderen Tier zeigt.
- Bösartiger Hund: Ein freilaufender Hund, der einem Haustier, Nutztieren oder Geflügel schwere Verletzungen zufügt oder es tötet; ausgenommen sind Hunde, die in legitimer Jagdfunktion eingesetzt sind.
Sowohl Hundehalter, deren Hunde als aggressiv als auch als gefährlich eingestuft werden, müssen innerhalb von 30 Tagen Abhilfe schaffen. Zu den Auflagen gehören das ständige Anleinen oder das sichere Einzäunen des Hundes, das Anbringen eines gut sichtbaren Warnschildes mit der Kennzeichnung des Hundes sowie die Teilnahme an einem von texanischen Gerichten anerkannten Kurs für verantwortungsvolle Tierhalter. Die Einhaltung der Auflagen muss bei der Einstufung als aggressiv ein Jahr, bei der Einstufung als gefährlich drei Jahre lang gewährleistet sein. Nach Ablauf der jeweiligen Frist können Hundehalter einen Antrag auf Aufhebung der Einstufung stellen. Die Erfüllung der Auflagen garantiert jedoch keine Aufhebung.
Darüber hinaus wurde Anhang C des städtischen Gebührenverzeichnisses geändert, um eine Registrierungsgebühr für als gefährlich eingestufte Hunde einzuführen, um die Nachverfolgung und Durchsetzung der Vorschriften zu unterstützen.
Diese Aktualisierungen ermöglichen ein früheres Eingreifen, klarere Standards und eine erhöhte Verantwortlichkeit der Besitzer, um eine Eskalation zu verhindern und die Sicherheit für Anwohner, Haustiere und Tierschutzbeauftragte zu verbessern.
Die vollständigen Informationen zur Verordnung der Stadt El Paso gemäß Titel 7 (TIERE) finden Sie unter den städtischen Verordnungen auf www.ElPasoTexas.gov.
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